Bauwerksbuch
mit der Bauordnungsnovelle 2023 besteht für Eigentümer von Wohnhäusern in Wien die gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung eines Bauwerksbuchs für bestehende Bauwerke.
Besonders wichtig:
Für Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, endet die gesetzliche Frist bereits mit 31. Dezember 2027.
Wir empfehlen daher eine frühzeitige Beauftragung, um Verzögerungen, Engpässe bei Behörden sowie mögliche Verwaltungsstrafen zu vermeiden.
Wir sind ein Baumeisterbüro mit Sitz im Burgenland und sind unter anderem auch in Wien tätig. Aufgrund unserer fachlichen Ausrichtung haben wir uns auf die Erstellung des digitalen Bauwerksbuchs spezialisiert.
Gebäude in Wien, die vor 1945 errichtet wurden, unterliegen gemäß § 128a der Wiener Bauordnung besonderen Erhaltungspflichten. Durch regelmäßige und fachgerechte Prüfungen sämtlicher relevanter Bauteile – von Fassaden und Dächern bis hin zu tragenden Konstruktionen – stellen wir sicher, dass Ihr Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht und langfristig sicher erhalten bleibt. Unser Komplettservice steht für Effizienz, Transparenz und Rechtssicherheit – nachhaltig, digital und vollständig gesetzeskonform.
In Wien sind rund 60.000 Gebäude betroffen, die vor 1945 errichtet wurden und bis spätestens Ende 2030 ein Bauwerksbuch benötigen. Diese Vorgabe stellt viele Eigentümer und Hausverwaltungen vor erhebliche organisatorische und zeitliche Herausforderungen. Wir unterstützen Sie dabei umfassend und zuverlässig.
Unser Leistungsangebot umfasst die vollständige digitale Abwicklung – von der Erstellung des Bauwerksbuchs bis hin zur Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank der Stadt Wien.
Bitte beachten Sie zudem:
Die aktuelle Wartezeit für den Aushub des Bauakts bei der MA 37 beträgt bereits mehr als einen Monat. Aufgrund der steigenden Nachfrage ist mit weiteren Verzögerungen zu rechnen. Eine rechtzeitige Beauftragung ist daher entscheidend.
Unsere Leistungen im Überblick:
Einholung und Digitalisierung des Bauakts bei der MA 37
Objektbegehung mit Fotodokumentation durch einen befugten Baumeister
Erfassung etwaiger Baugebrechen sowie Erstellung eines Behebungsplans
Erstellung des Bauwerksbuchs
Registrierung in der Bauwerksbuchdatenbank Wien
Übergabe des Bauwerksbuchs in digitaler sowie optional auch in analoger Form
Überprüfung gemäß Ö-Norm B1300/B1301
Optionale Zusatzleistungen:
Statische Berechnungen für Stahlbeton-, Holz- und Stahlbau
Wasserrechtliche Berechnungen für Versickerungs- und Retentionsanlagen
Bauherrnseitige Bauleitung
Baukoordination gemäß BauKG
Fertigstellungsanzeigen
Beratungs- und Sachverständigentätigkeiten
Energieausweise
Einreichplanung
Da wir über das uneingeschränkte Baumeistergewerbe verfügen, zählen wir selbstverständlich zu den berechtigten Erstellern des Bauwerksbuchs. Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand.
Bonus für Schnellentschlossene:
Aufgrund der derzeit noch geltenden Regelung können wir unsere Leistungen mehrwertsteuerfrei abrechnen. Dieses zeitlich befristete Angebot entspricht einem Preisvorteil von rund 20 %.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, abgestimmt auf Ihre Immobilie und Ihre spezifischen Anforderungen.
Auszug aus der Wiener Bauordnung (WBO):
§ 128a WBO – Bauwerksbuch
(3) Für bestehende Gebäude ist ein Bauwerksbuch zu erstellen und ab dem 1.7.2024 in der Bauwerksbuchdatenbank (§ 128c) zu registrieren:
bis zum 31.12.2027 für Gebäude, die vor dem 1.1.1919 errichtet wurden,
bis zum 31.12.2030 für Gebäude, die zwischen dem 1.1.1919 und dem 1.1.1945 errichtet wurden.
§ 135 WBO – Strafbestimmungen
(1) Übertretungen dieses Gesetzes werden mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro, im Fall der Uneinbringlichkeit mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen, bestraft.
(5) Wer die Verwaltung eines Gebäudes ausübt, ist für Verletzungen der dem Eigentümer auferlegten Pflichten verantwortlich, sofern die Tat ohne Wissen des Eigentümers begangen wurde. Der Eigentümer haftet neben dem Verwalter, wenn er es an der erforderlichen Sorgfalt fehlen ließ.
