Baumeister Schimpl × Bauwerksbuch by connect-it

Bauwerksbuch in Wien – fachgerecht erstellt, digital organisiert

Baumeister Ing. Albin Schimpl verbindet bautechnische Erfahrung mit der digitalen Bauwerksbuch-Plattform von connect-it. So entsteht ein durchgängiger Prozess von der Bestandsaufnahme bis zur strukturierten digitalen Dokumentation.

Baumeister Ing. Albin Schimpl
Wiener Bauwerksbuch
Digitale Dokumentation
Fristen 2027 / 2030
Zusammenspiel

Fachkompetenz trifft digitale Abwicklung

Ein Bauwerksbuch entsteht aus zwei Teilen: einer fachlichen Beurteilung des Gebäudes und einer Dokumentation, die dauerhaft geführt werden kann. Beides ist hier klar getrennt und aufeinander abgestimmt.

Fachliche Erstellung

Baumeister Ing. Albin Schimpl

Albin Schimpl ist befugter Baumeister. Sein Weg führte von der Maurerlehre über den Bauleiter bis zur Baumeisterprüfung, dazu ein HTL-Abschluss im Hochbau. Aus Planung und Errichtung von Einfamilienhäusern, Wohnanlagen und gewerblichen Projekten stammt die praktische Erfahrung, die in die Beurteilung eines Bestandsgebäudes einfließt.

Baumeisterinnen und Baumeister zählen laut MA 37 ausdrücklich zu den Berufsgruppen, die zur Erstellung eines Bauwerksbuchs befugt sind.

Digitale Abwicklung

Bauwerksbuch by connect-it

Die Plattform bündelt, was sonst über Ordner, Postfächer und Einzeltermine verstreut ist. Unterlagen, Feststellungen, Fotos, Mängel und Fristen werden an einer Stelle strukturiert erfasst und bleiben nachvollziehbar – auch nach der Erstprüfung, wenn das Bauwerksbuch elektronisch weitergeführt werden muss.

Gesetzliche Grundlage

Welche Gebäude betrifft die Pflicht?

Die Pflicht ergibt sich aus § 128a der Bauordnung für Wien. Für bestehende Gebäude nennt das Gesetz zwei Stichtage – abhängig vom Errichtungszeitraum. Bis dahin ist das Bauwerksbuch zu erstellen und in der Wiener Bauwerksbuchdatenbank zu registrieren.

Frist
31.12.2027

Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden

Nach Angaben der Stadt Wien betrifft das rund 31.000 Gebäude.

Frist
31.12.2030

Gebäude, die zwischen dem 1. Jänner 1919 und dem 1. Jänner 1945 errichtet wurden

Nach Angaben der Stadt Wien betrifft das rund 23.500 Gebäude.

Ausnahmen und Sonderfälle. Ausgenommen von der Verpflichtung sind Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Grundfläche von nicht mehr als 50 m². Für Neu-, Zu- und Umbauten ist das Bauwerksbuch bereits bis zur Fertigstellungsanzeige zu erstellen; seit 1. Juli 2024 ist es zu registrieren. Ob und in welchem Umfang ein konkretes Gebäude betroffen ist, ist im Einzelfall zu prüfen.

Quellen: Stadt Wien – Bauwerksbuch-Registrierung und § 128a Bauordnung für Wien (RIS).

Ablauf

So läuft ein Bauwerksbuch-Projekt ab

Der folgende Ablauf beschreibt einen typischen Rahmen. Umfang, Reihenfolge und Aufwand hängen vom Gebäude, von den vorhandenen Unterlagen und vom konkreten Auftrag ab – nicht jede Konstellation verläuft gleich.

01

Erstklärung

Wir klären, ob und in welchem Umfang das Gebäude betroffen ist, und stimmen die Rahmenbedingungen ab – Einzelobjekt oder Portfolio.

02

Unterlagen sichten

Vorhandene Baubewilligungen, Fertigstellungsanzeigen, Benützungsbewilligungen und Pläne werden gesichtet. Fehlt etwas, ist eine Einsicht im Planarchiv der Baupolizei vorzusehen.

03

Bestandsaufnahme

Die erstmalige Überprüfung erfolgt durch eine befugte Person. Betrachtet werden jene Bauteile, von denen bei Verschlechterung eine Gefährdung ausgehen kann – insbesondere Tragwerke, Gebäudehülle, Geländer und Brüstungen.

04

Erstellung und Dokumentation

Das Bauwerksbuch wird elektronisch angelegt: Bewilligungen, die regelmäßig zu prüfenden Bauteile, Prüfzeitpunkte und -intervalle, Ergebnisse sowie – falls festgestellt – ein Verzeichnis der Baugebrechen samt Plan zu deren Behebung.

05

Registrierung

Registriert wird in der Wiener Bauwerksbuchdatenbank. Erforderlich sind die Bestätigung über die Erstellung und, außer bei Neubauten, die Bestätigung über die erstmalige Überprüfung. Das Bauwerksbuch selbst wird dabei nicht hochgeladen.

06

Laufende Führung

Das Bauwerksbuch ist elektronisch weiterzuführen; ist eine Hausverwaltung bestellt, führt diese es. Folgeprüfungen werden im Regelfall analog zur Erstprüfung etwa alle zehn Jahre vorgeschlagen, im Einzelfall auch in kürzeren Abständen.

Zeitplanung

Warum frühzeitig beginnen?

Nicht aus Dringlichkeit, sondern weil die vorbereitenden Schritte Zeit brauchen und nicht alle davon in der eigenen Hand liegen.

Die Fristen stehen im Gesetz

31.12.2027 und 31.12.2030 sind in § 128a der Bauordnung für Wien festgeschrieben. Sie verschieben sich nicht mit dem Projektstand.

Unterlagen sind oft unvollständig

Fehlen Bewilligungen, Pläne oder Bescheide, ist eine Einsicht im Planarchiv der Baupolizei nötig. Dafür ist ein Termin zu vereinbaren.

Die MA 37 rät selbst zu einem frühen Start

In den Erläuterungen zum Bauwerksbuch (Stand 23.05.2025) weist die MA 37 darauf hin, dass Termine zur Akteneinsicht rechtzeitig zu vereinbaren sind und später mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist, weil die Ressourcen der Planarchive begrenzt sind.

Die Bestandsaufnahme braucht Vorlauf

Erstprüfung, Auswertung und Dokumentation lassen sich planen, solange Zeit bleibt. Werden Baugebrechen festgestellt, gehört auch ein Plan zu deren Behebung ins Bauwerksbuch.

Partnerschaft

Bautechnische Kompetenz. Digitale Bauwerksbuch-Plattform.

Baumeister Ing. Albin Schimpl übernimmt die fachliche Seite der Bauwerksbuch-Erstellung: Bestandsaufnahme, Beurteilung und die Inhalte, die in das Bauwerksbuch gehören. Bauwerksbuch by connect-it stellt die digitale Plattform bereit und unterstützt einen strukturierten Ablauf – von den Objektdaten über die Dokumentation bis zur laufenden Führung.

Wer sich zuerst in das Thema einlesen möchte, findet Informationen zum Gebäudepickerl und Bauwerksbuch in Wien auf der Plattform.

Betrifft Ihr Gebäude die Bauwerksbuch-Pflicht?

Starten Sie mit einer unverbindlichen Anfrage. Die weitere Projektabwicklung erfolgt strukturiert über Bauwerksbuch by connect-it.

Weiterführender Link zur Baupolizei:

Bauwerksbuch
FAQ Bauwerksbuch und Registrierung des Bauwerksbuchs

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